Die Humanitäre Intervention im Internationalen Völkerrecht - Legitimierung der NATO-Luftoperationen in Bosnien-Herzegowina und dem Kosovo

Jaeschke, Hendrik, 2013
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Medienart Buch
ISBN 978-3-640-95474-2
Verfasser Jaeschke, Hendrik Wikipedia
Systematik MSP - MilitärSicherheitsPolitik
Schlagworte kosovo, völkerrecht, legitimation, humanitäre intervention, Bosnien-Herzegowina
Verlag Grin Verlag
Ort München
Jahr 2013
Umfang 23 S.
Altersbeschränkung keine
Sprache deutsch
Verfasserangabe Hendrik Jaeschke
Annotation Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 1,3, Universität Duisburg-Essen (Politikwissenschaft), Veranstaltung: Einführung in die Friedens- und Konfliktforschung, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Frage, wann ein Krieg gerechtfertigt ist und wann nicht ist oft schwer umstritten.Doch geht es um die Verminderung, oder Vermeidung menschlichen Leids, erscheint eine militärische Intervention wahrscheinlicher. Nichtsdestoweniger stellt sich auch hier die Frage, ob und wie ein solcher Eingriff legitimiert werden kann. Da eine humanitäre Intervention einen nichterklärten Krieg darstellt und in die Souveränität einzelner Staaten eingreift, ist ihre Legitimierung an den UN-Sicherheitsrat gebunden. Dennoch fanden in der Vergangenheit Eingriffe multinationaler Verbände auch ohne ein UN-Mandat statt.Hier stellt sich die Frage, ob diese Einsätze sich in der Zielsetzung dem Schutzvon Menschen in einer humanitären Notlage von denen unterscheiden, die mittels UN-Mandat durchgeführt wurden und ob ein Waffenstillstand zwischen den Konfliktparteien erwirkt werden konnte.Ziel dieser Hausaufgabe ist es, die Rechtslage der Humanitären Intervention auszuarbeiten, um die entstehenden Problemaktiken bei dem Eingriff in die Souveränität des Kosovos und Bosnien-Herzegowinas zu erkennen, sowie festzustellen, ob die Zielsetzung, die Durchführung und der Erfolg, gemessen an einem Waffenstillstand zwischen den Konfliktparteien, militärischer Eingriffe sich auf Grund einer Legitimierung durch den UN-Sicherheitsrat voneinander unterscheiden.
Exemplare
Ex.nr. Standort
30740 MSP, 3978

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